Wichtig ist, Ruhe zu bewahren und nicht in Hektik zu verfallen. Prüfen Sie ihren Wasserzähler und die Heizungsanlage. Gegebenenfalls schließen das Absperrventil, um eine Ausbreitung des Schaden zu verhindern.
Verständigen Sie die Hausverwaltung/den Vermieter und setzen Sie ihn über den Schaden in Kenntnis. Als Eigentümer prüfen Sie ihren Versicherungsschutz. Die meisten Gebäude in Deutschland sind über die Gebäudeversicherung gegen Leitungswasserschäden versichert. Melden sie den Schaden unverzüglich der Gebäudeversicherung. Beauftragen Sie eine Leckortung (Rohrbruch24), wenn sich die Schadenursache nicht lokalisieren läßt.
Dokumentieren Sie die Schäden mit einem Fotoapparat. Dies ist erforderlich, um die Ansprüchen gegenüber dem Gebäudeversicherer geltend machen zu können. Wenn Sie eine Leckortung beauftragt haben, erledigt die Dokumentation der Leckorter für Sie. Verwahren Sie die Schadenursache zur Vorlage bei der Versicherung.
Das wichtigste vorab, beauftragen Sie ihren Installateur mit der Reparatur der Leckstelle. Es muß unbedingt eine Ausweitung des Schaden verhindert werden. Anschließend stimmen Sie sich mit der Versicherung über die erforderlichen Arbeiten zur Beseitgung Folgeschäden ab. Holen Sie vor Beauftragung Angebote der Handwerker ein, wie Trockner, Fliesenleger, Maler etc.
Nein, dass ist nicht immer der Fall. Bei auftretendem Schimmelbefall, gerade im Bereich der Nasszellen, sollte immer auf einen Leitungswasserschaden geprüft werden.
Im Falle einer Gebäudeversicherung kann mit dieser auch auf direktem Weg abgerechnet werden. Hierfür muß der Eigentümer eine Abtretungserklärung unterzeichnen.
In der Regel haben Sie als Versicherungsnehmer/Eigentümer das Recht, die Handwerker Ihres Vertrauens zu beauftragen. Also den Maler, Fliesenleger, Installateur, der Sie auch über Leitungswasserschäden hinaus betreut. Vor Beauftragung sind Angebote zur Freigabe der Versicherung vorzulegen. Haben Sie keine Fachfirmen zur Hand, unterstützt Sie Ihr Gebäudeversicherer dabei.
Ganz klar ja, dies kann Ihnen niemand verbieten. Sie müssen jedoch beachten, dass eine Versicherung nur für die Folgeschäden aufkommt. Darüber hinausgehende Arbeiten erfolgen auf Ihre Kosten.