Der Winter kommt mit großen Schritten immer Näher und bald wird uns auch der Dauerfrost ereilen. In der Vergangenheit kam es in Leerstandsimmobilien desöfteren zu Frostschäden, in deren Folge umfangreiche Wasserschäden am Gebäude entstanden sind. Wassermengen von annähernd 100m³, die durch ein geplatztes Rohr austreten, sind keine Seltenheit. Daher muss auf leerstehende Wohneinheiten durch die Hausverwaltung oder den Wohnungseigentümer ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Kontrollieren Sie die Wohnungen regelmäßig in kurzen Abständen, prüfen Sie die Funktion der Heizungsanlage. Verlieren Sie dabei den Brennstoffvorrat nicht aus den Augen. Sorgen Sie für eine ausreichende Beheizung, das Thermostat auf Frostschutz stellen ist nicht ausreichend. Schließen Sie Fenster und verhindern Zugluft, insbesondere über wasserführende Rohrleitungen. Wenn möglich, schließen Sie die Trinkwasserversorgung. Vergessen Sie beim Frostschutz nicht die Kellerräume und Nebengebäude. Sprechen Sie Ihre Gebäudeversicherung auf den Leerstand an, hier können unter Umständen spezielle Vertragsklauseln greifen. Dokumentieren Sie Ihre Leerstandkontrollen, um im Schadenfall keine Nachteile zu erleiden. Vergessen Sie aber auch trotz Frost nicht ein regelmäßiges Lüften der Räume, um einer Schimmelbildung vorzubeugen. Bei regelmäßigen Kontrollen in kurzen Zeitabständen kann einem Frostschaden vorgebeugt und der Wert der Immobilie erhalten werden.
Und sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Schaden kommen, steht Ihnen Rohrbruch24 gern unterstützend zu Seite, die Leckstelle zu orten und den Wasserschaden zu begrenzen.
Mit freundlichen Grüßen
André Gröger
PS: Die beschriebenen Maßnahmen haben natürlich ebenso Gültigkeit, wenn Sie im Winter auf die Piste gehen und dem Schnee fröhnen. Bitten Sie Freunde/Nachbarn um Unterstützung für ein ungetrübtes Urlaubsvergnügen.