Nach dem neuesten Urteil des BGH sind Leitungswasserschäden durch eine undichte Wartungsfuge (Silikonfuge) in einer Duschanlage nicht versichert. Die Gebäudeversicherer müssen demnach nicht für die Kosten der Sanierung dieser Wasserschäden aufkommen. Erste Versicherer haben signalisiert, dieses Urteil vorerst nicht zur Anwendung zu bringen. Es wird spannend, auf welche Linie sich die Gebäudeversicherer "einschießen". Da die Kosten im Zusammenhang mit einem Wasserschaden durch eine Wartungsfuge immens sein können, sollte man bei den Wartungsfugen sehr genau hinschauen.
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André Gröger
Rohrbruch24.eu
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